Wirtschaftmediation – Streitkultur
Konflikte lösen durch Mediation
Nutzen Sie die Chance der professionellen Mediation.
Ein vermiedener Streit ist ein gewonnener Streit!
Unser Angebot für Sie: Mediation in den Bereichen
Für Sie als Download: Flyer Wirtschaftsmediation
Das Mediationsverfahren ist eine außergerichtliche Konfliktlösung auf dem Verhandlungswege. Mit Hilfe des Mediators können die Parteien ihren Streit im Konsens rechtsverbindlich beilegen. Die Konflikte können so zur Zufriedenheit der Parteien gelöst werden und enden häufig mit einer Win-Win-Lösung für alle Beteiligten. Wichtig hierbei ist, dass die Konfliktparteien selbst die Entscheidungen treffen und eine Lösung herbeiführen. Die Kunst der Mediationstechnik besteht darin, die verbale und nonverbale Kommunikation der Parteien zu bewerten und die eigentlichen Interessen mittels Fragetechniken herauszustellen. Hierfür ist das Paraphrasieren typisch, indem der Mediator Erklärungen von Parteien mit seinen Worten wiedergibt. Durch das neutrale Formulieren haben die Konfliktparteien die Möglichkeit, die Beweggründe nachzuvollziehen und vielleicht auch zu akzeptieren. Die Mediation ist in vielen Bereichen wie in der Unternehmensnachfolge, bei Erbangelegenheiten, beruflichen Partnerschaften und wirtschaftlichen Auseinandersetzungen sowie bei Trennung oder Scheidung anwendbar. Das Mediationsverfahren eignet sich besonders für solche Konflikte, bei denen keine rechtlichen Interessen im Vordergrund stehen und in denen es nicht um die juristische Aufarbeitung der Vergangenheit geht. Weitere Vorteile der Wirtschaftsmediation gegenüber der gerichtlichen Auseinandersetzung liegen auf der Hand: Kosten- und Zeitersparnis. Die Parteien können selbst entscheiden, in welchem Zeitraum sie eine Lösung erreichen. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften. Die Vertraulichkeit ist sichergestellt. Keine Partei muss mit einer negativen Berichterstattung und so ggf. mit Imageverlusten rechnen. Die Mediation konzentriert sich auf die zukunftsorientierten Interessen der Parteien und den Erhalt der Geschäftsbeziehung.