Rechtsberatung
1. Beratung
- Beratung und Vertretung von Unternehmen und Unternehmern in jeglicher Hinsicht (z.B. Arbeitsrecht, Mietrecht etc.), insbesondere auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts.
- Optimale Beratung wird insbesondere durch enge Zusammenarbeit mit den Steuerberatern der Kanzlei gewährleistet
2. Vertragsgestaltung
- umfassende Rechtsberatung, die darauf abzielt Streitigkeiten zu vermeiden, nicht nur durch rechtlich einwandfreie individuelle Gestaltung Ihrer Verträge, sondern auch durch die Verhandlung, Überarbeitung und Überprüfung von Verträgen aus den verschiedenen Rechtsgebieten (z.B. Arbeitsrecht, Mietrecht, Kaufrecht etc).
- Schwerpunkt ist auch hier das Handels- und Gesellschaftsrecht
3. Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handels- und Gesellschaftsrecht stellt die Kernkompetenz im Rahmen der rechtlichen Tätigkeit dar. U.a. wurde auf diesem Gebiet bereits erfolgreich ein Fachanwaltskurs absolviert.
Wir bieten Rat und Tat in allen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts, insbesondere:
- Gesellschaftsverträge für GmbH, GmbH & Co. KG, KG, OHG, GbR
- Beratung und Betreuung bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform auch in erb- und familienrechtlicher Hinsicht
- Gesellschafterversammlungen
- Geschäftsführeranstellungsverträge
- Beschlussfassungen
- Gesellschafterstreit
- Umwandlung; Spaltung, Verschmelzung und Formwechsel
- Gründung und Eintragung
- Erwerb und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen (insbes. vor erbrechtlichem Hintergrund)
In naher Zukunft sind weitere fachliche Spezifizierungen im Bereich Erbrecht geplant.