Aktuelles aus unserem Unternehmen

Öffentliche Beratungszuschüsse von bis zu 90 %

Eine fundierte Beratung kann dazu beitragen, ein Unternehmen in die Erfolgsspur zu bringen oder in einer solchen zu halten. Dies wird auch von staatlichen Stellen so gesehen. Daher wurden diverse öffentliche Programme aufgelegt, um kleinen und mittelständischen Unternehmen in nahezu jeder Lebensphase mit Zuschüssen von bis zu 90 % auf das Beratungshonorar zu unterstützen. Für Beratungen vor der Unternehmensgründung wird der angehende Unternehmensgründer durch das "Beratungsprogramm Wirtschaft NRW" mit einem Zuschuss von 50 % (bzw. 80% für ALG II-Bezieher oder Hochschulabsolventen) auf die Beratungskosten unterstützt. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage Landesbank NRW (externer Link).

Unternehmer, die nicht länger als fünf Jahre selbstständig sind, erhalten über das "Gründercoaching Deutschland" einen Zuschuss von ebenfalls 50 % auf die Beratungskosten. Dieser Zuschuss erhöht sich bei Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit im ersten Jahr sogar auf 90 %. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der KfW-Bank (externer Link).

Unternehmen, die länger als fünf Jahre bestehen, können durch die "Potentialberatung" einen Zuschuss in Höhe von 50 % auf die Beratungskosten erhalten. Auf der Homepage der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung GmbH (G.I.B.) (externer Link) erhalten Sie weitere Informationen.

Die Antragstellung erfolgt beispielsweise über die IHK, gerne unterstützen wir Sie bereits hierbei. Nutzen Sie Ihre Chance und vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses und unverbindlichen Informationsgespräch.

Aufwendungen für das Erststudium – Werbungskosten statt Sonderausgaben?

Aufwendungen für ein Erststudium können gem. § 12 Nr. 5 EStG seit dem Jahr 2004 nur in Höhe von 4.000,00 Euro pro Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Mit dem Urteil vom 18. Juni 2009 VI R 14/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Aufwendungen in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden können, wenn dem Studium eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgegangen ist.

Der Werbungskostenabzug bedeutet, dass nicht nur Aufwendungen von über 4.000,00 Euro abgesetzt werden können, sondern auch, dass Studenten ohne weitere Einkünfte sich einen steuerlichen Verlustvortrag bescheiden lassen können. Dieser steuerliche Verlustvortrag kann dann in den ersten Jahren der Erwerbstätigkeit nach Vollendung des Studiums zu hohen Steuererstattungen führen.

Beim Finanzgericht Münster (Aktenzeichen: 11 K 4489/09 F) ist nun ein Musterverfahren anhängig, in dem geklärt werden soll, ob dies auch für Studenten ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt.

Bis zur Entscheidung gilt: Erklären Sie sämtliche Aufwendungen für das Erststudium in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten. Sollte das Finanzamt einen abweichenden Bescheid bekannt geben, legen Sie Einspruch ein und beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens.

Erhöhen Sie Ihr Nettoeinkommen durch steuer- und sozialversicherungsfreie Leistungen

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen zusätzliche Leistungen steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen. Davon profitieren sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer, was zu einer typischen Win-Win-Situation führt. Wichtig hierbei ist, dass durch solche Leistungen der bisherige Arbeitslohn nicht gekürzt werden darf. Interessant ist diese Gestaltung somit bei Verhandlungen über Gehaltserhöhungen oder Boni.

Die Abwicklung

Ihr Arbeitgeber überweist Ihnen bspw. zusätzlich eine Pauschale für die Internetnutzung in Höhe von monatlich bis zu 50 Euro. Diese muss der Arbeitgeber pauschal versteuern, bei Ihnen kommen die 50 Euro jedoch Cash an. Beide sparen die Beiträge zur Sozialversicherung. Gleiches gilt bspw. für die Übernahme von Kosten für:

-          den Kindergarten

-          die Gesundheitsförderung (Achtung: Wertgrenzen beachten)

-          einen Tankgutschein (Achtung: Wertgrenzen beachten)

-          Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

-          etc…

Zu beachten ist jedoch, dass der gewünschte Effekt immer nur dann eintritt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden. Welche das sind und worauf zu achten ist, erfahren Sie bei Ihrem Steuerberater.

Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2003 noch möglich

Wenn Sie bislang noch nicht verpflichtet waren, eine Einkommensteuererklärung für die Jahre 2003 ff. abzugeben, könnte es sich für Sie durchaus lohnen dies nachzuholen. Mit einem aktuellen BFH-Urteil vom 12.11.2009, VI R 1/09 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass entgegen der bis dahin gültigen Praxis für solche Fälle die zweijährige Abgabefrist nicht gilt. Folglich können Sie Ihre Steuererklärungen für die Jahre 2003 bis 2009 beim Finanzamt einreichen, sofern Sie mit einer Erstattung rechnen.

Das Faktorverfahren oder "Mehr Netto vom Brutto"

Seit Beginn des Jahres 2010 haben berufstätige Ehepaare eine zusätzliche Alternative bei der Wahl der Steuerklasse. Bei dem so genannten Faktorverfahren werden Abzüge, wie beispielsweise einzutragende Freibeträge für beide Ehepartner bereits bei der Lohnsteuer und nicht erst bei der jährlichen Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Dabei kommen die Werte der tatsächlichen Einkommensteuererklärung wesentlich näher als bei der Steuerklassenkombination IV/IV oder III/V.

Prinzipiell gilt: Kam es bisher bei der Einkommensteuererklärung auf Grund der von Ihnen gewählten Steuerklassen zu hohen Erstattungen, wird durch das Faktorverfahren diese Erstattung monatlich vorgezogen. Folglich bekommen Sie monatlich mehr Nettolohn von ihrem Arbeitgeber überwiesen. Bekamen Sie beispielsweise in den letzten Jahren eine Steuererstattung in Höhe von 600 Euro, steigt Ihr monatliches Nettoeinkommen um 50 Euro. Natürlich können Sie dann nicht mehr mit einer Erstattung am Jahresende rechnen.

Bei Ehepaaren die die Steuerklassenaufteilung III/V gewählt haben, konnte es in der Vergangenheit zu Nachzahlungen kommen. Bei dem Faktorverfahren würden auch diese Nachzahlungen monatlich umgelegt, mit der Folge, dass Ihnen eine Nachzahlung am Jahresende erspart bliebe, Sie aber monatlich weniger in der Lohntüte hätten.

Wenn Sie wissen wollen, wie viel Euro Sie monatlich mehr in der Lohntüte hätten, klicken Sie hier (externer Link).

Gründercoaching Deutschland

Öffnungszeiten Büro Detmold

Unser Büro im Haus der Gilde GmbH in Detmold

ist für Sie zu folgenden Zeiten geöffnet:

 

Dienstag bis Donnerstag von 9:00 bis 13:00

Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 18:00

sowie nach Vereinbarung

Unser Controlling-Tool

Mit Hilfe unseres Controlling-Tools soll es dem Unternehmer ermöglicht werden, unter anderem Risiken frühzeitig zu erkennen und zu begegnen. Die Anwendung kann unterschiedlich ausgestaltet werden. Wird die Buchhaltung in unserem Haus erstellt, so kommt bspw. ein Frühwarnsystem zur Anwendung, das Abweichungen von im Vorfeld festgelegten Indikatoren und Kennzahlen frühzeitig erkennt. Diese Indikatoren werden für jeden Mandanten individuell festgelegt. Die  Auswertungen dieses Frühwarnsystems oder auch des „Controlling-Reports" stellen überaus nützliche Instrumente dar, die Unternehmensführung zu erleichtern.

Erstellt der Mandant die Buchhaltung im eigenen Unternehmen, werden in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und unter Berücksichtigung der vorhandenen Software Kennzahlen ermittelt und Auswertungen festgelegt, mit deren Hilfe ebenfalls bspw. Risiken frühzeitig erkannt werden können. Die Steuerung des Unternehmens wird auch in diesem Fall erleichtert.

Für weitere Informationen oder ein unverbindliches Informationsgespräch stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Unser Reporting-System

Unser Reporting-System haben wir entwickelt, um den steigenden Ansprüchen der Banken und Sparkassen gerecht zu werden. Profitieren sollen davon vor allem Mandanten, die einen noch besseren Eindruck bei den Kreditinstituten hinterlassen möchten. Es beinhaltet insbesondere einen umfangreichen Erstellungsbericht mit Kennzahlen und Erläuterungen, die die Analyse des Unternehmens erleichtern sollen. Angelehnt ist der Bericht an die Qualität der Prüfungsberichte, wie man sie von gesetzlichen Abschlussprüfungen kennt.  Um die Zuverlässigkeit der Informationen weiter zu steigern ist es insbesondere wichtig, bei bestimmten, besonders wichtigen Bilanzpositionen wie beispielsweise dem Ansatz der Vorräte und der Forderungen eine vergleichbare Genauigkeit zu erzielen wie bei einer Abschlussprüfung.

Unser Reporting System richtet sich insbesondere an Unternehmen, die zwar nicht prüfungspflichtig sind, sich mit Ihrer Berichterstattung aber auch nicht hinter den „Großen" verstecken möchten.

Die Vorteile liegen auf der Hand. Je zuverlässiger und transparenter die Informationen sind, umso besser ist die Ausgangssituation bei Verhandlungen über neue Kreditlinien, Darlehen etc.

Wir bieten jetzt auch Wirtschaftsprüfung an

Herr Kempin schloss im November 2008 erfolgreich das Wirtschaftsprüferexamen ab. Die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer erfolgte am 22. Januar 2009. Dadurch können wir unser Tätigkeitsfeld zu Ihren Gunsten erweitern. Ab dem Kalenderjahr 2009 werden wir umfangreiche Leistungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung anbieten.